—T ma⸗ hen mur ein —1 die Vileng Nrum pu— hie in — ile, jn de errutshe bractishe — iöher ein kinthei⸗ len duch bractishe em rey⸗ ehselhen —1 Nhilo⸗ 4 dende rThat, aͤmlich Velt, „Und rhoth⸗ soder Po g AdNe Eiuleitung. XIII Ursache nicht durch Begriffe (sondern, wie bey der leblo⸗ sen Materie, durch Mechanism und, bey Thieren, durch Instinkt) zur Caussalitaͤt bestimmt wird. — Hier wird nun in Ansehung des Practischen unbestimmt gelassen: ob der Begrif, der der Caussalitaͤt des Willens die Regel giebt, ein Naturbegrif, oder ein Freyheitsbegrif sey. Der letztere Unterschied aber ist wesentlich: denn ist der die Caussalitaͤt bestimmende Begrif ein Naturbegrif, so sind die Principien technisch-practisch ist er aber ein Freyheitsbegrif, so sind diese moralisch-practisch und weil es in der Eintheilung einer Vernunftwissen⸗ schaft gaͤnzlich auf diejenige Verschiedenheit der Gegen⸗ staͤnde ankommt, deren Erkenntuis verschiedener Princi⸗ pien bedarf, so werden die erstere zur theoretischen Philo⸗ sophie (als Naturlehre) gehoͤren , die zweyten aber ganz allein den zweyten Theil, naͤmlich (als Sittenlehre) die practische Philosophie ausmachen. Alle technisch⸗practische Regeln (d. i. die der Kunst und Geschicklichkeit uͤberhaupt, oder auch der Klugheit, als einer Geschicklichkeit auf Menschen und ihren Willen Einfluß zu haben), so fern ihre Principien auf Begriffen beruhen, muͤssen nur als Corollarien zur theoretischen Philosophie gezaͤhlt werden. Denn sie betreffen nur die Moͤglichkeit der Dinge nach Naturbegriffen , wozu nicht allein die Mittel, die in der Natur dazu anzutreffen sind, sondern selbst der Wille (als Begehrungs- mithin als Naturvermoͤgen) gehoͤrt, so fern er durch Triebfe⸗