xvi Finleitung. bar macht, beruht, und sie also moralisch-practisch, d. i. nicht blos Vorschriften und Regeln in dieser oder jenen Absicht, sondern, ohne vorgehende Bezugneh— mung auf Zwecke und Absichten, Gesetze sind. II. So weit Begriffe a priori ihre Anwendung haben, so weit reicht der Gebrauch unseres Erkeuntnisvermoͤ⸗ gens nach Principien, und mit ihm die Philosophie. Der Inbegrif aller Gegenstaͤnde aber, worauf jene Begriffe bezogen werden, um, wo moͤglich, ein Erkennt⸗ nis derselben zu Stande zu bringen, kann, nach der ver⸗ schiedenen Zulaͤnglichkeit oder Unzulaͤnglichkeit unserer Vermoͤgen zu dieser Absicht, eingetheilt werden. Begriffe, so fern sie auf Gegenstaͤnde bezogen wer⸗ den, unangesehen, ob ein Erkenntnis derselben moͤglich sey oder nicht, haben ihr Feld, welches blos nach dem Verhaͤltnisse , das ihr Object zu unserem Erkenntnisver⸗ moͤgen uͤberhaupt hat, bestimmt wird. — Der Theil dieses Feldes „ worinn fuͤr uns Erkenntnis moͤglich ist, ist ein Boden (territorium fuͤr diese Begriffe und das dazu erforderliche Erkenntnisvermoͤgen. Der Theil des Bodens, worauf diese gesetzgebend sind , ist das Gebiet (ditio) dieser Begriffe, und der ihnen zustehenden Erkenntnisvermoͤgen. Erfahrungsbegriffe haben also zwar ihren Boden in der Natur als dem Inbegriffe aller Gegen⸗ Vom Gebiete der Philosophie uͤberhaupt. Gyensunden ihren Aufentl erzeugt werde auf sie geqr sind. Unsere biete, dade denn durch losophie the retische ind Gehiet errich ausgeuͤht der Gegensto se fuͤ nich uen werden, des Verstand kunnen. De bese den Verstand p — —F wectish hdunst —T — berwittes des Ehlise dohh de Natur stel dante Cri⸗