n, dos — —X he⸗ a trang⸗ sungen ah⸗ hreinen suh⸗ P nurd aß inden sWl Uhemeinen gieht, if vorgezeich⸗ heuf ein datur dem in eͤ std so hiele b Natur⸗ ne Ver⸗ Hoͤqlich⸗ erhaubt och auch hach en, die ðauch in gleich »gfalti⸗ Re ader Einleitung. xXxv Natur zum Allgemeinen aufzusteigen die Obliegenheit hat, bedarf also eines Princips, welches sie nicht von der Erfahrung entlehnen kann, weil es eben die Einheit al⸗ ler empirischen Principien unter gleichfalls empirischen, aber hoͤheren Principien, und also die Moͤglichkeit der systematischen Unterordnung derselben unter einander, be⸗ gruͤnden soll. Ein solches transscendentales Princip kann also die reflectirende Urtheilskraft sich nur selbst als Ge⸗ setz geben, nicht anderwaͤrts hernehmen, (weil sie sonst bestimmende Urtheilskraft seyn wuͤrde) noch der Natur vorschreiben; weil die Reflexion uͤber die Gesetze der Na⸗ tur sich nach der Natur, und diese nicht nach den Bedin⸗ gungen richtet, nach welchen wir einen in Ansehung die⸗ ser ganz zufaͤlligen Begrif von ihr zu erwerben trachten. Nun kann dieses Princip kein anderes seyn, als: daß da allgemeine Naturgesetze ihren Grund in unserem Verstande haben, der sie der Natur (ob zwar nur nach dem allgemeinen Begriffe von ihr als Natur) vorschreibt, die besondere, empirische Gesetze in Ansehung dessen, was in ihnen durch jene unbestimmt gelassen ist, nach einer solchen Einheit betrachtet werden muͤssen, als ob gleich⸗ falls ein Verstand (wenn gleich nicht der unsrige) sie zum Behuf unserer Erkeuntnisvermoͤgen, um ein System der Erfahrung nach besonderen Naturgesetzen moͤglich zu ma⸗ chen, gegeben haͤtte. Nicht, als wenn auf diese Art wirklich ein solcher Verstand angenommen werden muͤßte, denn es ist nur die reflectirende Urtheilskraft, der diese b5