Einleitung. naͤmlich die allgemeine Gesetze, ohne welche Natur uͤber— haupt (als Gegenstand der Sinne) nicht gedacht werden kann, und diese beruhen auf den Categorien, angewandt auf die formale Bedingungen aller uns moͤglichen An⸗ schauung so fern sie gleichfalls a priori gegeben ist, und unter diesen Gesetzen ist die Urtheilskraft bestimmend; denn sie —X nichts zu thun , als unter gegebnen Gesetzen zu subsumiren. 3. B. der Verstand sagt: alle Veraͤn⸗ derung hat ihre Ursache (allgemeines Naturgesetz), die transscendentale Urtheilskraft hat nun nichts weiter zu thun als die Bedingung der Subsumtion unter dem vor—⸗ gelegten Verstandesbegrif a priori anzugeben, und das ist die Succession der Bestimmungen eines und desselben Dinges. Fuͤr die Natur nun aͤberhaupt (als Gegenstand moͤglicher Erfahrung) wird jenes Gesetz als schlechter⸗ dings nothwendig erkannt. — Nun sind aber die Ge⸗ genstaͤnde der empirischen Erkenntnis außer jener forma⸗ len Zeitbedingung noch auf mancherley Art bestimmt, oder, so viel man a priori urtheilen kann „ bestimmbar. so, daß specifisch⸗ verschiedene Naturen, ausserdem was sie, als zur Natur uͤberhaupt gehoͤrig gemein haben, noch auf unendlich mannigfaltige Weise Ursachen seyn koͤnnen und eine jede dieser Arten muß (nach dem Be— griffe einer Ursache aͤberhaupt) ihre Regel haben, die Gesetz ist, mithin Nothwendigkeit bey sich fuͤhrt „ ob wir gleich, nach der Veschaffenheit und den Schranken un⸗ serer Erkenntnisvermoͤgen, diese Nothwendigkeit gar 17 4 — sht inschen. thung ihrer bloe wwendlich manni hrunsere Linsic lunt werdenkd —D die Noglichkeit nach empirisch tine solche E genommen w Zusammenhar zen der Erfal gemeine Patu hang unter de lurdinge he hesondere Natu die — — apriot h kinstcht zuf! — d — cher — ihr J kisehrune he kinheit — wihwendigen n ani, al khenmen, Jæ