ersande mm— Unter einer hit deren bw. Diese krkenntni— dehuf ihrer xen besehen, nd gleih ie lehelt dmdßitet des Guh⸗ hhen, keine n, within hrer Nan⸗ hforshun Ageachtet nach den ines Er⸗ tt inden orischen xennoch tand un⸗ utdecken, en um nduisses yg au⸗ Einleitung. XXxxv dern zu gebrauchen, und aus einem fuͤr uns so verwor⸗ renen (eigentlich nur unendlich mannigfaltigen, unserer Fassungskraft nicht angemessenen) Stoffe eine zusam⸗ menhaͤngende Erfahrung zu machen. Die Urtheilskraft hat also auch ein Princip a priori fuͤr die Moͤglichkeit der Natur, aber nur in subjectiver Ruͤcksicht, in sich, wodurch sie, nicht der Natur (als Av— tonomie) sondern ihr selbst (als Heavtonomie) fuͤr die Reflexion uͤber jene ein Gesetz vorschreibt, welches man das Gesetz der Specification der Natur in An— sehung ihrer empirischen Gesetze nennen koͤnnte, daß sie 2 priori an ihr nicht erkennt, sondern zum Behuf einer fuͤr unseren Verstand erkennbaren Ordnung derselben in der Eintheilung, die sie von ihren allgemeinen Gesetzen macht, aunimmt, wenn sie diesen eine Mannigfaltigkeit der besondern unterordnen will. Wenn man also sagt: die Natur specificirt ihre allgemeine Gesetze nach dem Princip der Zweckmaͤßigkeit fuͤr unser Erkenntnisvermoͤ⸗ gen, d. i. zur Angemessenheit mit dem menschlichen Ver⸗ stande in seinem nothwendigen Geschaͤfte, zum Besonde⸗ ren, welches ihm die Wahrnehmung darbietet, das All⸗ gemeine und zum Verschiedenen (fuͤr jede Species zwar Allgemeinen) wiederum Verknuͤpfung in der Eiuheit des Princips zu finden: so schreibt man dadurch weder der Natur ein Gesetz vor, noch lernt man eines von ihr durch Beobachtung (ob zwar jenes Princip durch diese bestaͤtigt werden kann). Denn es ist nicht ein Princip der