Einleitung.“ Urtheilskraft die Bedingungen bestimmt an, unter denen etwas . B. ein organisirter Koͤrper) nach der Idee ei⸗ nes Zweks der Natur zu beurtheilen sey, kann aber keinen Grundsatz aus dem Begriffe der Natur, als Gegenstan⸗ de der Erfahrung, fuͤr die Befugnis anfuͤhren, ihr eine Beziehung auf Zwecke a priori beyzulegen, und auch nur unbestimmt dergleichen von der wirklichen Erfahrung an solchen Producten annezuhmen; davon der Grund ist, daß viele besondere Erfahrungen angestellt und unter der Ein⸗ heit ihres Princips betrachtet werden muͤssen, um eine objective Zweckmaͤßigkeit an einem gewissen Gegenstande nur empirisch erkennen zu koͤnnen. — Die aͤsthetische Urtheilskraft ist also ein besonderes Vermoͤgen Dinge nach einer Regel, aber nicht nach Begriffen zu beurtheilen. Die teleologische ist kein besonderes Vermoͤgen , sondern nur die reflectirende Urtheilskraft uͤberhaupt, so fern sie wie uͤberall im theoretischen Erkenntnisse nach Begriffen, aber in Ansehung gewisser Gegenstaͤnde der Natur nach besonderen Principien naͤmlich einer blos reflectirenden nicht Objecte bestimmenden Urtheilskraft verfaͤhrt, also ihrer Anwendung nach zum theoretischen Theile der Phi⸗ losophie gehoͤret, und der besonderen Principien wegen, die nicht, wie es in einer Doctrin seyn muß, bestim⸗ mend sind, auch einen besonderen Theil der Critik aus⸗ machen muß; anstatt daß die aͤsthetische Urtheilskraft zum Erkenntnis ihrer Gegenstaͤnde nichts beytraͤgt und also nur zur Critik des urtheilenden Subjects und der Er— X aridti sub setishen i gen, gezo Milosohh Von des e M kenttw Die —1 —— kekennt · — —T den ses dus ein⸗ he —N — —— Naturs⸗ ttischen coͤtlich