34 I. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft. nexus finalis) zum Grunde legen, wenigstens beobachten und an Gegenstaͤnden, wiewohl nicht anders als durch Reflexion, bemerken. §. 11. Das Geschmacksurtheil hat nichts als die Form der Zweckmaͤßigkeit eines Gegen⸗ standes (oder Vorstellungsart desselben) zum Grunde. Aller Zweck, wenn er als Grund des Wohlgefal—⸗ lens angesehen wird, fuͤhrt immer ein Interesse, als Bestimmungsgrund des Urtheils uͤber den Gegenstand der Lust, bey sich. Also kann dem Geschmacksurtheil kein subjectiver Zweck zum Grunde liegen. Aber auch keine Vorstellung eines objectiven Zwecks, d. i. der Moͤg⸗ lichkeit des Gegenstandes selbst nach Principien der Zweck⸗ verbindung, mithin kein Begrif des Guten kann das Ge⸗ schmacksurtheil bestimmen; weil es ein aͤsthetisches und kein Erkenntnisurtheil ist „welches also keinen Begrif von der Beschaffenheit und innern oder aͤußern Moͤglich—⸗ keit des Gegenstandes, durch diese oder jene Ursache, sondern blos das Verhaͤltnis der Vorstellungskraͤfte zu einander, sofern sie durch eine Vorstellung bestimmt wer⸗ den, betrift. Nun ist dieses Verhaͤltnis in der Bestimmung eines Gegenstandes, als eines Schoͤnen, mit dem Gefuͤhle ei— ner Lust verbunden, die durchs Geschmacksurtheil zu— XRXR —I kunn chen so nehmbichkeit, dörndderd halten. Ulso wmaͤßigkeit ð ghen (wed die bloße dadurch vns ihren ohne he hin den qusͤmar — — — 4 e —X — —X — —T und her —T hirklich tisenth!