62 IJ. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft. Folge eines objectiven Gesetzes ist und nichts anders be—⸗ deutet, als daß man schlechterdings (ohne weitere Ab⸗ sicht) auf gewisse Art handeln solle; sondern sie kann als Nothwendigkeit, die in einem aͤsthetischen Urtheile ge⸗ dacht wird, nur exemplarisch genannt werden, d. i. die Nothwendigkeit der Beystimmung aller zu einem Urtheil, was wie Beyspiel einer allgemeinen Regel, die man nicht angeben kann, angesehen wird. Da ein aͤsthe⸗ tisches Urtheil kein objectives und Erkenntnisurtheil ist, so kann diese Nothwendigkeit nicht aus bestimmten Be⸗ griffen abgeleitet werden und ist also nicht apodictisch. Viel weniger kann sie aus der Allgemeinheit der Erfah⸗ rung (von einer durchgaͤngigen Einhelligkeit der Urtheile uͤber die Schoͤnheit eines gewissen Gegenstandes) ge⸗ schlossen werden. Denn nicht allein, daß die Erfahrung hiezu schwerlich hinreichend viele Belaͤge schaffen wuͤrde, so laͤßt sich auf empirische Urtheile kein Begrif der Noth⸗ wendigkeit dieser Urtheile gruͤnden. S. ig. —AA Geschmacksurtheile beylegen, ist bedingt. Das Geschmacksurtheil sinnet jedermann Beystim⸗ mung an und wer etwas fuͤr schoͤn erklaͤrt, will, daß jeder⸗ mann dem vorliegenden Gegenstande Beyfall geben und ihn gleichfalls fuͤr schoͤn erklaͤren solle. Das Sollen im aͤsthetischen Urtheile wird also selbst nach allen Datis, — —Ur uuhg, W weineist, Nan aur —Wo Die? 6 üttheil —T Nothn ten ser seshma xsehen ꝛe —X uͤlum betinn— cidchu wherden len auc untersh dern jed hhen