66 1J. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft. ohne gleichwohl unser Urtheil auf Begriffe, sondern nur auf unser Gefuͤhl zu gruͤnden , welches wir also nicht als Privatgefuͤhl , sondern als ein gemeinschaftliches zum Grunde legen. Nun kann dieser Gemeinsinn zu diesem Behuf nicht auf der Erfahrung gegruͤndet werden; denn er will zu Urtheilen berechtigen, die ein Sollen enthal⸗ ten; er sagt nicht , daß jedermann mit unserm Urtheile aͤbereinstimmen werde, sondern damit zusammenstim⸗ men solle. Also ist der Gemeinsinn, von dessen Urtheil h mein Geschmacksurtheil mir als ein Beyspiel angebe: und weswegen ich ihm exemplarist che Guͤltigkeit bey⸗ lege, eine bloße idealische Norm unter deren Voraus⸗ setzung man ein Urtheil , welches mit ihr zusammen⸗ stimmte und das in demselben ausgedruͤckte Wohlgefallen an einem Object fuͤr jedermann mit Recht zur Regel ma⸗ chen koͤnnte, weil zwar das Princip nur subjectiv den⸗ noch aber fuͤr subjectiv allgemein (eine jedermann noth⸗ wendige Idee) angenommen, was die Einhelligkeit ver⸗ schiedener Urtheilenden betrift, gleich einem objectiven, allgemeine Beystimmung fordern koͤnnte; wenn man nur sicher waͤre darunter richtig subsumirt zu haben. Diese unbestimmte Norm eines Gemeinsinns wird von uns wirklich vorausgesetzt: das beweiset unsere An⸗ maßung Geschmacksurtheile zu faͤllen. Ob es in der That einen solchen Gemeinsinn, als constitutives Prin⸗ cip der Moͤglichkeit der Erfahrung gebe, oder ein noch hoͤheres Princip der Vernunft es uns nur zum regula⸗ iben Ir — cin uesytt bon einer — —RX gur eine der Sip bhjettir aͤhlsr Noͤli das 6 cips pi noch h. — se juleßt ug —— sOthwer Alher Vem— den sest,