138 J. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft. dasjenige, welches, weil sein Urtheil — D griffe und Vorschriften bestimmbar ist, am meisten der Beyspiele dessen, was sich im Fortgange der Cultur am laͤngsten in Beyfall erhalten hat , beduͤrftig ist um nicht bald wieder ungeschlacht zu werden und in die Rohigkeit der ersten Versuche zuruͤckzufallen. . 33. Zweyte Eigenthuͤmlichkeit des Geschmacks⸗ urtheils. Das Geschmacksurtheil ist gar nicht durch Beweis⸗ gruͤnde bestimmbar, gleich als ob es blos subjectiv waͤre. Wenn jemand ein Gebaͤude, eine Aussicht, ein Ge— dicht nicht schoͤn findet, so laͤßt er sich erstlich! den Bey⸗ fall nicht durch hundert Stimmen, die es alle hoch prei⸗ sen innerlich aufdringen. Er mag sich zwar anstellen/ als ob es ihm auch gefalle, um nicht fuͤr geschmacklos angesehen zu werden; er kann sogar zu zweifeln anfan⸗ gen, ob er seinen Geschmack, durch Kenntnis einer gnug⸗ samen Menge von Gegenstaͤnden einer gewissen Art, auch genug gebildet habe, (wie einer, der in der Entfer⸗ nung etwas fuͤr einen Wald zu erkennen glaubt, was alle andere fuͤr eine Stadt ansehen an dem Urtheile seines eigenen Gesichts zweifelt,) das sieht er aber doch klar ein: daß der Beyfall anderer gar keinen fuͤr die der Schoͤnheits-Beurtheilung guͤltigen Beweis abgebe und .8h. daß anderea. was hiele au — hehen glaubt andern gefall theils diener rer kann ur bedenklich deselben Beweis zunoͤthigen Iher tach hestir smmen. wihh in ein beshnack cder kesin de beshme un Hecheil. beitsent —T wit und —F wen sd ho den und — — — ih wein