—7 zeihl as h ng deg, hon kehsi bemn niht heh NFesultzt derhhe eeß und tdt vn tue fir —T — wwen Gmnß junen, ilheneihn gu daß ins von xt Gerehtig⸗ —XX nne u hoͤhern —R hood gesunden w geringst ar m, der auf du cht, gewaͤrtigen ewit dem Poß —D rewein (uis J. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft. 155 blos in unserer Sprache, die in diesem wirklich eine Zweydeutigkeit enthaͤlt, sondern auch in mancher an⸗ dern) so viel als das vulgare, was man allenthalben an—⸗ trift, versteht, welches zu besitzen schlechterdings kein Verdienst oder Vorzug ist. Unter dem sensus communis aber muß man die Idee eines gemeinschaftlichen Sinnes, d. i. eines Beur⸗ theilungsvermoͤgens verstehen, welches in seiner Reflexion auf die Vorstellungsart jedes: andern in Gedanken a priori) Ruͤcksicht nimmt, um gleichsam an die gesammte Men⸗ schenvernunft sein Urtheil zu halten und dadurch der Il⸗ lusion zu entgehen, die aus subjectiven Privatbedingun⸗ gen, die leicht fuͤr objectiv gehalten werden koͤnnten, auf das Urtheil nachtheiligen Einfslus haben wuͤrden. Die⸗ ses geschieht nun dadurch, daß man sein Urtheil an an⸗ derer ihre, nicht sowohl wirkliche als vielmehr blos moͤg⸗ liche, Urtheile haͤlt und sich in die Stelle jedes anderen bersetzt, indem man blos von den Beschraͤnkungen, die unserer eigenen Beurtheilung zufaͤlliger Weise anhaͤngen, abstrahirt, welches wiederum dadurch bewirkt wird, daß man das, was in unserm Vorstellungszustande Materie d. i. Empfindung ist, so viel moͤglich weglaͤßt und ledig⸗ lich auf die formale Eigenthuͤmlichkeiten seiner Vorstellung, oder seines Vorstellungs⸗Zustandes, Acht hat. Nun scheint diese Operation der Reflexion vielleicht allzu kuͤnstlich zu seyn, um sie dem Vermoͤgen, welches wir den gemeinen Sinn nennen, beyzulegen; allein sie sieht auch nur so