214 J. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft. weder fuͤr die Gerichtsschranken noch fuͤr die Canzeln angerathen werden. Denn wenn es um buͤrgerliche Ge⸗ setze, um das Recht einzelner Personen und um dauer⸗ hafte Belehrung und Bestimmung der Gemuͤther zur richtigen Kenntnis und gewissenhaften Beobachtung ih— rer Pflicht, zu thun ist, so ist es unter der Wuͤrde eines so wichtigen Geschaͤftes, auch nur eine Spuhr von Uep⸗ pigkeit des Witzes und der Einbildungskraft, noch mehr aber von der Kunst zu uͤberreden und zu seinem Vortheil einzunehmen, blicken zu lassen, welche, wenn sie gleich bisweilen zu an sich rechtmaͤßigen und lobenswuͤrdigen Absichten angewandt werden kann, doch dadurch ver— werflich wird, daß auf diese Art die Maximen und Ge⸗ sinnungen subjectiv verderbt werden, wenn gleich die That objectiv gesetzmaͤßig ist; indem es nicht genug ist das, was Recht ist, zu thun, sondern dieses auch aus dem Grunde, weil es allein Recht ist, auszuuͤben. Auch hat der bloße deutliche Begrif dieser Arten von mensch⸗ licher Angelegenheit ,mit einer lebhaften Darstellung in Beyspielen verbunden und ohne Verstos wieder die Re— geln des Wohllauts der Sprache oder der Wohlanstaͤn⸗ digkeit des Ausdrucks, fuͤr Ideen der Vernunft (die zu⸗ sammen die Wohlredenheit ausmachen) schon fuͤr sich hinreichenden Einflus auf menschliche Gemuͤther, ohne daß es noͤthig waͤre noch die Maschinen der Ueberredung hiebey anzulegen, welche, da sie eben so wohl auch zur Beschoͤnigung oder Verdeckung des Lasters und Irr⸗ —LM.e. thums gehrauc begen einer kuͤ bonnen. In d rihtig zu. G Kpiel mit de zach, einstim len und verle sellung zu u 9 Ich mut reines Ve — Mmehts⸗ 9 men Geft X gen Dine im tuhig muß H⸗ — — Wschten / cder tuch h tung wurdn tb in Jom — uit eloschen —T dac —T hat — hel amm up —X du — —0—