232 J. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft. nicht auf nothwendige Guͤltigkeit fuͤr jedermann An⸗ spruch machen. Aber aus einem Begriffe darf es darum eben nicht erweislich seyn, weil ein Vegrif entweder be— stimmbar oder auch an sich unbestimmt und zugleich un⸗ bestimmbar seyn kann. Von der erstern Art ist der Ver⸗ standesbegrif, der durch Praͤdicate der sinnlichen An⸗ schauung, die ihm correspondiren kann, bestimmbar ist; von der zweyten aber der transscendentale Vernunftbe— grif, von dem Uebersinnlichen, was aller jener An⸗ schauung zum Grunde liegt, der also weiter nicht be⸗ stimmt werden kann. Nun geht das Geschmacksurtheil auf Gegenstaͤnde der Sinne, aber nicht um einen Begrif derselben fuͤr den Verstand zu bestimmen; denn es ist kein Erkenntnis⸗ urtheil. Es ist daher, als aufs Gefuͤhl der Lust bezogene anschauliche einzelne Vorstellung „nur ein Privaturtheil und so fern wuͤrde es seiner Guͤltigkeit nach auf das ur⸗ theilende Individuum allein beschraͤnkt seyn: der Gegen⸗ stand ist fuͤr mich ein Gegenstand des Wohlgefallens, fuͤr andre mag es sich anders perhalten; — ein jeder hat seinen Geschmack. Gleichwohl ist ohne Zweifel im Geschmacksurtheile eine erweiterte Beziehung der Vorstellung des Objects (zugleich auch des Subjects) enthalten, worauf wir eine Ausdehnung dieser Art Urtheile, als nothwendig fuͤr jedermann, gruͤnden, welcher nothwendig irgend ein Begrif zum Grunde liegen muß, aber ein Begrif der J 8 khgar nicht d sq nichts erke ds Geschmack hen Hegrif ab ym hebersinn dem urtheiler kescheinung; Ache ,uͤchst schmacksurth ten; vaͤr d blos verworr menheit, de lhauung det ßens an sich —X8 — oge; das be begrise, leine —R dem aber nich bewiesen werd zum krkennth ehen — ey jedem zu —E hegleit —To desselh⸗