GIl. Von der objectiven Zweckmaͤßigkeit der Natur. Man hat nach transcendentalen Principien guten Grund, eine subjective Zweckmaͤßigkeit der Natur in ih⸗ ren besondern Gesetzen zur Faßlichkeit fuͤr die menschliche Urtheilskraft und der Moͤglichkeit der Verknuͤpfung der besondern Erfahrungen, in einem System derselben an⸗ zunehmen; wo dann unter den vielen Producten dersel⸗ ben auch solche als moͤglich erwartet werden koͤnnen, die, als ob sie ganz eigentlich fuͤr unsere Urtheilskraft angelegt waͤren, eine solche specifische ihr angemessene Form enthalten, welche durch ihre Mannigfaltigkeit und Einheit die Gemuͤthskraͤfte (die im Gebrauche dieses Vermoͤgens im Spiele sind) gleichsam zu staͤrken und zu unterhalten dienen und denen man daher den Nahmen schoͤner Formen beylegt. Dasß aber Dinge der Natur einander als Mittel zu Zwecken dienen und ihre Moͤglichkeit selbst nur durch diese Art von Causalitaͤt hinreichend verstaͤndlich sey, dazu haben wir gar keinen Grund in der allgemeinen Idee der Natur als Inbegrifs der Gegenstaͤnde der R4