272 II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft. schiedenen aͤußern Grund der Regeln habe und also die Uebereinstimmung des Objects zu dem Beduͤrfnis der Re⸗ geln, das dem Verstande eigen ist, an sich zufaͤllig, mit⸗ hin nur durch einen ausdruͤcklich darauf gerichteten Zweck moͤglich sey. Nun sollte uns zwar eben diese Har⸗ monie, weil sie, aller dieser Zweckmaͤßigkeit ungeachtet, dennoch nicht empirisch, sondern a priort erkannt wird, von selbst darauf bringen, daß der Raum, durch dessen Bestimmung (vermittelst der Einbildungskraft, gemaͤs einem Begriffe) das Object allein moͤglich war , nicht eine Beschaffenheit der Dinge außer mir, sondern eine bloße Vorstellungsart in mir sey und ich also in die Fi⸗ gur, die ich einem Begriffe angemessen zeichne, d. i. in meine eigene Vorstellungsart von dem, was mir aͤußerlich, es sey an sich was es wolle, gegeben wird, die Zweckmaͤßigkeit hineinbringe, nicht von diesem uͤber dieselbe belehrt werde, folglich zu jener keinen be⸗ sondern Zweck außer mir am Objecte beduͤrfe. Dieweil aber diese Ueberlegung schon einen eritischen Gebrauch der Vernunft erfordert, mithin in der Beurtheilung des Gegenstandes nach seinen Eigenschaften nicht sofort mit enthalten seyn kann, so giebt mir die letztere unmittelbar nichts als Vereinigung heterogener Regeln, (sogar nach dem , was sie ungleichartiges an sich haben) in einem Princip an die Hand, welches, ohne einen außer mei⸗ nem Begriffe und uͤberhaupt meiner Vorstellung a priori liegenden besondern Grund dazu zu fordern, dennoch von Udh hon wit a pn die Verwun nhereinharke heten Regel genden Prin zuch recht Bewunde Verwunder⸗ Zweifels. kung jener der Dinge Jetadelt we dorm der heißt mit hicht alein dere it, f daß ben — borinn, oh —1 — ienal — u thun it, nͤsen sir de leih Vewun Man is nldu geo —X Crit·