366 II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft. rungsgrund nur weiter aufgeschoben und kann fich nicht anmaaßen, die Erzeugung jener zweyen Reiche von der Bedingung der Endursachen unabhaͤngig gemacht zu haben. Selbst, was die Veraͤnderung betrift, der gewisse Individuen der organisirten Gattungen zufaͤlligerweise unterworfen werden, wenn man findet, daß ihr so ab⸗ geaͤnderter Charakter erblich und in die Zeugungskraft aufgenommen wird, kann nicht fuͤglich anders als gele⸗ gentliche Entwickelung einer in der Species urspruͤnglich vorhandenen zweckmaͤßigen Anlage, zur Selbsterhaltung der Art, beurtheilt werden; weil das Zeugen seines glei⸗ chen, bey der durchgaͤngigen inneren Zweckmaͤßigkeit eines organisirten Wesens, mit der Bedingung nichts in die Zeugungskraft aufzunehmen, was nicht auch in einem solchen System von Zwecken zu einer der unent⸗ nisches aus einem andern Organischen, ob zwar unter dieser Art Wesen speeifisch von ihm unterschiedenen, erzeugt wurde, z. B. wenn gewisse Wasserthiere sich nach uundl nach zu Sumpfthieren und aus diesen, nach einigen Zeugungen zu Landthieren ausbildeten. Apriori im Urtheile der blo— ßen Vernunft widerstreitet sich das nicht. Allein die Er—⸗ fahrung zeigt davon kein Beyspiel, nach der vielmehr alle Zeugung, die wir kennen, generatio homonima ist, nicht blos vniuoca, im Gegensatz mit der Zeugung aus unorga⸗ nisirtem Stoöffe, sondern auch nie in der Organisation selbst mit dem Erzeugenden gleichartiges Produet hervorbringt, und die geueratio heteranima, so weit unsere Erfahrungs⸗ fahrungskenntnis der Natur reicht, nirgend angetroffen wird. —X nitteten urhrune huhen is. Denr —I wehrere Gtoͤcked hm eben so zu hen, und das sten Wesen ni uung deselhen moͤßte dadurch den, und ledi wehr kennen) Hume hhe Neturzwer lung deier roͤthig inden Rechtesraen — shaften /delcht — zwechmaͤfig in len. Mlein d — — — — hahftoge nach Nunigfalr n, da denn