436 II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft. grenzen wolle; denn, wo jene Einsichten hergenommen sind, eben daher koͤnnen ja noch mehrere (wenn man nur „ wie man meynt , sein Nachdenken anstrengte) er⸗ wartet werden. Die Begrenzung solcher Anspruͤche muͤßte doch nach einem gewissen Princip geschehen, nicht etwa blos aus dem Grunde, weil wir finden, daß alle Versuche mit denselben bisher fehlgeschlagen sind; denn das beweiset nichts wider die Moͤglichkeit eines besseren Ausschlags: hier aber ist kein Princip moͤglich, als ent⸗ weder anzunehmen: daß in Ansehung des Uebersinn⸗ lichen schlechterdings gar nichts theoretisch (als lediglich nur negativ) bestimmt werden koͤnne , oder daß unsere Vernunft eine noch unbenutzte Fundgrube, zu wer weiß wie großen, fuͤr uns und unsere Nachkommen aufbe⸗ wahrten erweiternden Kenntnissen, in sich enthalte. — Was aber Religion betrift, d. i. die Moral in Beziehung auf Gott als Gesetzgeber, so muß, wenn die theore⸗ tische Erkenntnis desselben vorhergehen muͤßte, die Moral sich nach der Theologie richten und, nicht allein, statt einer inneren nothwendigen Gesetzgebung der Vernunft eine aͤußere willkuͤhrliche eines obersten Wesens eingefuͤhrt, sondern auch in dieser alles , was unsere Einsicht in die Natur desselben Mangelhaftes hat, sich auch auf die sittliche Vorschrift erstrecken und so die Religion unmoralisch machen und verkehren. In Ansehung der Hofnung eines kuͤnftigen Le— bens, wenn wir, statt des Endzwecks den wir, der —I. dh. ¶. —D wolfihren hab hhe unsted sher Veniehu huͤrdig, bet nis⸗ Vermoͤg dieser — utz einen n Lesen; daß sheinungen benden konne lur und der —XX lundes hestim den durch uns⸗ woͤgen moͤssid Veurhhelun l diher — thder —X khehenen End, — hem ersen Inr de deologie su —X Vych mwetende —— —X dellen; s