452 II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft. Gegenstand Thatsache ist und unter die scibilia mit ge⸗ rechnet werden mu˖ß. 3) Gegenstaͤnde die in Beziehung auf den pflicht⸗ maͤßigen Gebrauch der reinen practischen Vernunft (es sey als Folgen , oder als Gruͤnde), a priori gedacht wer⸗ den muͤssen, aber fuͤr den theoretischen Gebrauch dersel⸗ ben uͤberschwenglich sind, sind bloße Glaubenssachen. Dergleichen ist das hoͤchste durch Freyheit zu bewirkende Gut in der Welt; dessen Begrif in keiner fuͤr uns moͤg⸗ lichen Erfahrung, mithin fuͤr den theoretischen Vernunft—⸗ gebrauch hinreichend, seiner objectiven Realitaͤt nach be⸗ wiesen werden kann, aber doch durch practische reine Ver⸗ nunft geboten ist, und mithin als moͤglich angenommen werden muß. Diese gebotene Wirkung ist, zusammt den einzigen fuͤr uns denkbaren Bedingungen ihrer Moͤglichkeit, naͤmlich dem Daseyn Gottes und der Seelen- Unsterblichkeit, Glaubenssachen (res Fidei) und zwar die einzigen unter allen Gegenstaͤnden, die sogenannt werden koͤnnen. *) Denn, ob von uns H Glaubenssachen sind aber darum nicht Glaubensartikel: wenn man unter den letzteren solche Glaubenssachen versteht, zu deren Bekenntnis (inneren oder aͤußeren) man verpflichtet werden kann: dergleichen also die natuͤrliche Theologie nicht enthaͤlt. Denn da sie, als Glaubenssachen fuͤrwarhal—⸗ ten (gleich den Thatsachen) auf theoretische Beweise nicht gruͤnden koͤnnen, so ist es ein freyes Fuͤrwarhalten und auch aur als ein solches mit der Moralitaͤt des Subjeets ver⸗ einbar. Jdy Criil lih, vaß wir duqnis lerner zdurum doch m Hner zeugen M dhatsache ot zutuß es moͤa hen Glaubens) —X x Heschaffenhe iuz woͤgllich ist en zu dhatsach unt öͤnnen all bz begensͤnde ynn da konnen uun Sochen, d enntnsses gey rise, denen m shern kam ß — iinn sehstkr he, defurn hiͤt hat unde essei theoret niümen, hh —V n it Unserer