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gemeinste Erfahrung hinaus, wir auf eine solche Hetero⸗
geneitaͤt ihrer Gesetze stoßen wuͤrden, die die Vereini⸗
gung ihrer besonderen Gesetze unter allgemeinen empiri⸗
schen fuͤr unseren Verstand unmoͤglich machte; weil das
dem Princip der subjectiv⸗ zweckmaͤßigen Specification
der Natur in ihrer Gattungen und unserer reflectirenden Ur⸗
theilskraft in der Absicht der letzteren widerstreitt.
Diese Voraussetzung der Urtheilskraft ist gleichwohl
daruͤber so unbestimmt: wie weit jene idealische Zweck⸗
maͤßigkeit der Natur fuͤr unser Erkenntnisvermoͤgen aus⸗
gedehnt werden solle, daß, wenn man uns sagt, eine
tiefere oder ausgebreitetere Kenntnis der Natur durch
Beobachtung muͤsse zuletzt auf eine Mannigfaltigkeit von
Gesetzen stoßen die kein menschlicher Verstand auf ein
Princip zuruͤck fuͤhren kann, wir es auch zufrieden sind,
ob wir es gleich lieber hoͤren, wenn andere uns Hofnung
geben: daß „ je mehr wir die Natur im Inneren kennen
wuͤrden, oder mit aͤußeren uns fuͤr jetzt unbekannten
Gliedern vergleichen koͤnnten, wir sie in ihren Principien
um desto einfacher und, bey der scheinbaren Heterogenei⸗
taͤt ihrer empirischen Gesetze, einhelliger finden wuͤrden,
je weiter unsere Erfahrung fortschritte; denn es ist ein
Geheiß unserer Urtheilskraft nach dem Princip der An⸗
gemessenheit der Natur zu unserem Erkenntnisvermoͤgen
zu verfahren, so weit es reicht, ohne (weil es keine be⸗
stimmende Urtheilskraft ist, die uns diese Regel giebt)
auszumachen, ob es irgend wo seine Grenzen habe, oder