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I. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft. 253
demonstrativ, die zweyte vermittelst einer Analogie, (zu
welcher man sich auch empirischer Anschauungen bedient)
in welcher die Urtheilskraft ein doppeltes Geschaͤfte ver—
richtet, erstlich den Begrif auf den Gegenstand einer
sinnlichen Anschauung und dann zweytens die bloße Re⸗
gel der Reflexion uͤber jene Anschauung auf einen ganz
andern Gegenstand „,von dem der erstere nur das Sym
bol ist, anzuwenden. So wird ein monarchischer Staat
durch einen beseelten Koͤrper, wenn er nach inneren
Volksgesetzen, durch eine bloße Maschine aber, (wie
etwa eine Handmuͤhle) wenn er durch einen einzelnen
absoluten Willen beherrscht wird, in beyden Faͤllen aber
nur symbolisch vorgestellt. Denn, zwischen einem
despotischen Staate und einer Handmuͤhle ist zwar keine
Aehnlichkeit, wohl aber zwischen der Regel aͤber beyde
und ihre Caussalitaͤt zu reflectiren. Dies Geschaͤfte ist
bis jetzt noch wenig auseinandergesetzt worden, so sehr
es auch eine tiefere Untersuchung verdient; allein hier ist
nicht der Ort sich dabey aufzuhalten. Unsere Sprache
ist voll von dergleichen indirecten Darstellungen, nach
einer Analogie, wodurch der Ausdruck nicht das eigent⸗
liche Schema fuͤr den Begrif, sondern blos ein Symbol
fuͤr die Reflexion enthaͤlt. So sind die Woͤrter Grund
(Stuͤtze, Basis), Abhaͤngen (oon oben gehalten wer⸗
den), woraus fließen (tatt folgen), Substanz (wie
Locke sich ausdruͤckt: der Traͤger der Accidenzen) und
unzaͤhliche andere nicht schematische, sondern symbolische