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II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft. 459
sicht in die Schranken der letztern den Einflus auf das
Verhalten benehmen und ihm ein uͤberwiegendes practi⸗
sches Ffuͤrwahrhalten zum Ersatz hinstellen kann.
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Wenn man an die Stelle gewisser verfehlten Ver⸗
suche in der Philosophie ein anderes Princip auffuͤhren
und ihm Einflus verschaffen will, so gereicht es zu gro⸗
ßer Befriedigung, einzusehen, wie jene und warum sie
fehl schlagen mußten.
Gott, Freyheit und Seelenunsterblichkeit
sind diejenige Aufgaben, zu deren Aufloͤsung alle Zu—
ruͤsungen der Metaphysik, als ihrem letzten und alleini—
gen Zwecke abzielen. Nun glaubte man, daß bie Lehre
bon der Freyheit nur als negative Bedingung fuͤr die
practische Philosophie noͤthig sey, die Lehre von Gott und
der Seelenbeschaffenheit hingegen, zur theoretischen ge⸗
hoͤrig, fuͤr sich und abgesondert dargethan werden muͤsse,
um beyde nachher mit dem, was das moralische Gesetz
(das nur unter der Bedingung der Freyheit moͤglich ist)
gebietet, damit zu verknuͤpfen und so eine Religion zu
Stande zu bringen. Man kann aber bald einsehen, daß
diese Versuche fehl schlagen mußten. Denn aus bloßen
ontologischen Begriffen von Dingen uͤberhaupt, oder
der Eristenz eines nothwendigen Wesens laͤßt sich schlech⸗
terdings kein, durch Praͤdicate die sich in der Erfahrung
geben lassen und also zum Erkenntnisse dienen koͤnnten,
bestimmter Begrif von einem Urwesen machen, der aber—