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IJ. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft. 153
Dagegen ist die Lust am Schoͤnen weder eine Lust
des Genusses, noch einer gesetzlichen Thaͤtigkeit, auch
nicht der vernuͤnftelnden Contemplation nach Ideen,
sondern der bloßen Reflexion und, ohne irgend einen
Zweck oder Grundsatz zur Richtschnur zu haben, beglei—
tet sie die gemeine Auffassung eines Gegenstandes durch
die Einbildungskraft, als Vermoͤgen der Anschauung,
in Beziehung auf den Verstand, als Vermoͤgen der Be⸗
griffe, durch ein Verfahren der Urtheilskraft, welches
sie auch zum Behuf der gemeinsten Erfahrung ausuͤben
muß, nur daß sie es hier, um einen empirischen objecti⸗
ven Begrif, dort aber, (in der aͤsthetischen Beurthei⸗
lung) nur um die Angemessenheit der Vorstellung zur
harmonischen (subjectiv⸗- zweckmaͤßigen) Beschaͤftigung
beyder Erkenntnisvermoͤgen in ihrer Freyheit warzu⸗
nehmen d. i. seinen Vorstellungszustand mit Lust zu em⸗
pfinden, zu thun ist. Diese Lust muß nothwendig bey
jedermann auf den naͤmlichen Bedingungen beruhen,
weil sie subjective Bedingungen der Moͤglichkeit einer
Erkenntnis uͤberhaupt sind und die Proportion dieser
Erkenntnisvermoͤgen, die zum Geschmack erfordert wird,
auch zum gemeinen und gesunden Verstande erforderlich
ist, den man bey jedermann voraussetzen darf. Eben
darum darf auch der mit Geschmack urtheilende (wenn
er nur in diesem Bewußtseyn nicht irrt und die Materie
—AV —
jective Zweckmaͤßigkeit, d. i. sein Wohlgefallen am Ob—
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