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Full text: Critik der Urtheilskraft

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Cinleitung. XXXxiii 
Natur eine zusammenhaͤngende Erfahrung zu machen, 
welche Aufgabe a priori in unsrem Verstande liegt. 
Der Verstand ist zwar a priori im Besttze allgemeiner 
Gesetze der Natur, ohne welche sie gar kein Gegenstand 
einer Erfahrung seyn koͤnnte: aber er bedarf doch auch 
uͤber dem noch einer gewissen Ordnung der Natur, in 
den besonderen Regeln derselben, die ihm nur empi⸗ 
risch bekannt werden koͤnnen und die in Ansehung seiner 
zufaͤllig sind. Diese Regeln, ohne welche kein Fortgang 
von der allgemeinen Analogie einer moͤglichen Erfahrung 
aͤberhaupt zur besonderen statt finden wuͤrde muß er 
sich als Gesetze d. i. als nothwendig denken, weil sie sonst 
keine Naturordnung ausmachen wuͤrden, ob er gleich 
ihre Nothwendigkeit nicht erkennt, oder jemals ein ehen 
koͤnnte. Ob er also gleich in Ansehung derselben (Ob⸗ 
jecte) a priori, nichts bestimmen kann, so muß er doch, 
um diesen empirischen sogenannten Gesetzen nachzugehen, 
ein Princip a priori, daß naͤmlich nach ihnen eine erkenn⸗ 
bare Ordnung der Natur moͤglich sey, aller Reflexion 
uͤber dieselbe zum Grunde legen dergleichen Princip 
nachfolgende Saͤtze ausdruͤcken: daß es in ihr eine fuͤr 
uns faßliche Unterordnung von Gattungen und Arten 
gebe, daß jene sich einander wiederum einem gemeinschaft⸗ 
lichen Princip naͤhern, damit ein Uebergang von einer 
zu der anderen, und dadurch zu einer hoͤheren Gattung 
moͤglich sey, daß da fuͤr die specifische Verschiedenheit 
der Naturwirkungen eben so viel verschiedene Arten der 
Kants Crit. d, Urtheilske.
	        
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