412 II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft.
lich geworden ist, so werden die strenge Selbstverweise den—
noch eine Sprache in ihm fuͤhren, als ob sie die Stimme ei—
nes Richters waͤren, dem er daruͤber Rechenschaft abzulegen
hatte. Mit einem Worte, er bedarf einer moralischen In—
telligenz um fuͤr den Zweck dazu er existirt ein Wesen zu ha⸗
ben, welches darnach von ihm und der Welt die Ursache sey.
Triebfedern hinter diesen Gefuͤhlen herauszukuͤnsteln ist ver⸗
geblich; denn sie haͤngen unmittelbar mit der reinsten mora⸗
lischen Gestnung zusammen, weil Dankbarkeit, Gehor—
sam und Demuͤthigung (Unterwerfung unter verdiente
Zuͤchtigung) besondere Gemuͤthsbestimmungen zur Pflicht
find, und das zu Erweiterung seiner moralischen Gesinnung
geneigte Gemuͤth hier sich nur einen Gegenstand freywillig
denkt, der nicht in der Welt ist, um, wo moͤglich, auch
gegen einen solchen seine Pflicht zu beweisen. Es ist also we⸗
nigstens moͤglich und auch der Grund dazu in moralischer
Denkungsart gelegen, ein reines moralisches Beduͤrfnis der
Existenz eines Wesens, unter welchem entweder unsere Sitt—
lichkeit mehr Staͤrke oder auch (wenigstens unserer Vorstel⸗
lungsart nach) mehr Umfang, naͤmlich einen neuen Gegen—
stand fuͤr ihre Ausuͤbung gewinne, d. i. ein moralisch/ gesetz—
gebendes Wesen außer der Welt, ohne alle Ruͤcksicht auf
theoretischen Beweis, noch weniger auf selbstsuͤchtiges In⸗
teresse, aus reinem moralischen, von allem fremden Ein—
flusse freyen (dabey freylich nur subjectiven) Grunde, an⸗
zunehmen, auf bloße Anpreisung einer fuͤr sich allein gesetz⸗
gebenden reinen practischen Vernunft. Und, ob gleich eine
solche Stimmung des Gemuͤths selten vorkaͤme, oder auch
nicht lange haftete, sondern fluͤchtig und ohne dauernde Wir—
kung, oder auch ohne einiges Nachdenken uͤber den in einem
solchen Schattenbilde vorgestellten Gegenstand und ohne Be⸗
muͤhung ihn unter deutliche Begriffe zu bringen, voruͤber
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