450 II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft.
stellt werden kann. Vernuͤnftige Bewohner anderer Pla⸗
neten anzunehmen, ist eine Sache der Meynung; denn,
wenn wir diesen naͤher kommen koͤnnten, welches an sich
moͤglich ist, wuͤrden wir, ob sie sind, oder nicht sind,
durch Erfahrung ausmachen; aber wir werden ihnen nie⸗
mals so nahe kommen und so bleibt es beym Meynen.
Allein Meynen: daß es reine, ohne Koͤrper denkende
Geister im materiellen Univers gebe (wenn man naͤmlich
gewisse dafuͤr ausgegebene Erscheinungen, wie billig, von
der Hand weiset), heißt dichten, und ist gar keine Sa—
che der Meynung, sondern eine bloße Idee, welche uͤbrig
bleibt, wenn man von einem denkenden Wesen alles Ma⸗
terielle wegnimmt „ und ihm doch das Denken uͤbrig laͤßt.
Ob aber —R das Letztere (welches wir nur am Men⸗
schen, d. i in Verbindung mit einem Koͤrper kennen) uͤbrig
bleibe, koͤnnen wir nicht ausmachen. Ein solches Ding
ist ein vernuͤnfteltes Wesen (ens rationis ratiocinan-
ris kein Vernunftwesen (ens rationis ratiocinatae),
bon welchem letzteren es doch moͤglich ist die objective Re—
alitaͤt seines Begrifs , wenigstens fuͤr den practischen Ge⸗
brauch der Vernunft, hinreichend darzuthun , weil die⸗
ser, der seine eigenthuͤmliche und apodictisch gewisse Prin⸗
tipien a priori hat, ihn sogar erheischt (postulirt).
2) Gegenstaͤnde fuͤr Begriffe, deren objective Rea⸗
litaͤt, (es sey durch reine Vernunft, oder durch Erfah⸗
rung und, im ersteren Falle, aus theoretischen oder pra⸗
ctischen Datis derselben, in allen Faͤllen aber vermittelst
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