Skip to main content

Full text: Critik der Urtheilskraft

WMo, 
efisa 
eride⸗ 
hen Gohe 
—E 
— — 
nkeiner see 
roretishen n 
den Realttit ms 
hhracisherteh 
roͤglich angenohn 
V — — 
en Vedingung 
daseyn Gottez 
ühenssachen ( 
llen Gegensaͤnden 
—W 
ücht Glaubenarihl 
—X—— 
ußeren) man vetysichn 
natuͤtliche Thehhe 
—V — 
odetische Heheis wih 
fuͤrwarhalten ind u 
w de Elhheti m 
II. Th. Critik der teleologischen Urcheilskraft. 453 
leich, was wir nur von der Erfahrung anderer durch 
Zeugnis lernen koͤnnen, geglaubt werden muß so ist 
es darum doch noch nicht an sich Glaubenssache; denn 
bey jener zeugen einem war es doch eigene Erfahrung 
und Thatsache oder wird als solche vorausgesetzt. Zu 
dem muß es moͤglich seyn durch diesen Weg (des histori⸗ 
schen Glaubens) zum Wissen zu gelangen und die Objecte 
der Geschichte, wie alles uͤberhaupt was zu wissen nach 
der Beschaffenheit unserer Erkenntnisvermoͤgen wenig⸗ 
fens moͤglich ist , gehoͤren nicht zu Glaubenssachen son⸗ 
dern zu Thatsachen. Nur Gegenstaͤnde der reinen Ver⸗ 
aunft koͤnnen allenfalls Glaubenssachen seyn, aber nicht 
als Gegenstaͤnde der bloßen reinen speculativen Vernunft, 
denn da koͤnnen sie gar nicht einmal mit Sicherheit zu 
den Sachen P i. Objecten jenes fuͤr uns moͤglichen Er⸗ 
kenntnisses gezaͤllt werden. Es sind Ideen, d. i. Be— 
zriffe, denen man die objective Realitaͤt theoretisch nicht 
sichern kann. Dagegen ist der von uns zu bewirkende 
hoͤchste Endzweck, das wodurch wir allein wuͤrdig werden 
koͤnnen selbst Endzweck einer Schoͤpfung zu seyn, eine 
Idee, die fuͤr uns in practischer Beziehung objective Re⸗ 
alitaͤt hat und Sache, aber darum, weil wir diesem Be⸗ 
griffe in theoretischer Absicht diese Realitaͤt nicht verschaf⸗ 
fen koͤnnen, bloße Glaubenssache der reinen Vernunft, 
mit ihm aber zugleich Gott und Unsterblichkeit, als die 
Bedingungen, unter denen allein wir nach der Beschaf⸗ 
fenheit unserer (der menschlichen) Vernunft, uns die 
Ff 3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.