118 J. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft.
da sind, als Bestimmungsgruͤnde des Urtheils zuruͤcksehen
und die Zusammenstimmung mit ihnen auf unser (alsdenn
nicht mehr reines )Naͤsthetisches Urtheil nicht einfließen lassen
muͤssen, obgleich, daß sie jenen nicht widerstreiten, freylich
eine nothwendige Bedingung auch des aͤsthetischen Wohlge—
fallens ist. Die aͤsthetische Zweckmaͤßigkeit ist die Gesetzmaͤs
sigkeit der Urtheilskraft in ihrer Freyheit. Das Wohlge—
fallen an dem Gegenstande haͤngt von der Beziehung ab „in
welcher wir die Einbildungskraft setzen wollen: nur daß sie
fuͤr sich selbst das Gemuͤth in freyer Beschaͤftigung unterhalte.
Wenn dagegen etwas anderes, es sey Sinnenempfindung,
oder Verstandesbegrif, das Urtheil bestimmt, so ist es zwar
gesetzmaͤßig, aber nicht das Urtheil einer freyen Urtheilskraft.
Wenn man also von intellectueller Schoͤnheit oder Er⸗
habenheit spricht, so sind erstlich diese Ausdruͤcke nicht ganz
richtig, weil es aͤsthetische Vorstellungsarten sind, die, wenn
wir bloße reine Intelligenzen waͤren, ( oder uns auch in Ge⸗
danken in diese Qualitaͤt versetzen) in uns gar nicht anzutref—
fen seyn wuͤrden, zweytens, obgleich beyde, als Gegen⸗
staͤnde eines intellectuellen (moralischen) Wohlgefallens,
zwar sofern mit dem aͤsthetischen vereinbar sind, als sie auf
keinem Interesse beruhen, so sind sie doch darin wiederum
mit diesen schwer zu vereinigen, weil sie ein Interesse bewir⸗
ken sollen, welches, wenn die Darstellung zum Wohlgefallen
in der aͤsthetischen Beurtheilung zusammenstimmen soll, in
dieser niemals anders als durch ein Sinneninteresse, welches
man damit in der Darstellung verbindet, geschehen wuͤrde,
wodurch aber der intellectuellen Zweckmaͤßigkeit Abbruch ge—
schieht und sie verunreinigt wird.
Der Gegenstand eines reinen und unbedingten intellectuel⸗
len Wohlgefallens ist das moralische Gesetz in seiner Macht,
die es in uns uͤber alle und jede vor ihm vorhergehende
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