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II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft. 267
Erste Abtheilung.
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teleologischen Urtheilskraft.
§. 62.
Von der objectiven Zweckmaͤßigkeit die blos
formal ist, zum Unterschiede von der ma⸗
terialen. —
Aue geometrische Figuren, die nach einem Princip ge⸗
zeichnet werden, zeigen eine mannigfaltige, oft bewun⸗
derte, objective Zweckmaͤßigkeit, naͤmlich der Tauglich—
keit zur Aufloͤsung vieler Probleme nach einem einzigen
Princip und auch wohl eines jeden derselben auf unend—
lich verschiedene Art an sich. Die Zweckmaͤßigkeit ist
hier offenbar objectiv und intellectuell, nicht aber blos
subjectiv und aͤsthetisch. Denn sie druͤckt die Angemessen⸗
heit der Figur zur Erzeugung vieler abgezweckten Ge—
stalten aus und wird durch Vernunft erkannt. Allein
die Zweckmaͤßigkeit macht doch den Begrif von dem Ge—⸗
genstande selbst nicht moͤglich, d. i. er wird nicht blos in
Ruͤcksicht auf diesen Gebrauch als moͤglich angesehen.