344 II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft.
dieses also von jenem allein nicht abgeleitet werden kann:
gleichwohl aber dieses Besondere in der Mannigfaltigkeit
der Natur zum Allgemeinen durch Begriffe und Gesetze)
zusammenstimmen soll, um darunter subsumirt werden
zu koͤnnen, welche Zusammenstimmung unter solchen Um⸗
staͤnden sehr zufaͤllig und fuͤr die Urtheilskraft ohne be—
stimmtes Princip seyn mu5ß.
Um nun gleichwohl die Moͤglichkeit einer solchen
Zusammenstimmung der Dinge der Natur zur Ur⸗
theilskraft, —XR wir als zufaͤllig, mithin nur
durch einen darauf gerichteten Zweck als moͤglich vor⸗
stellen) wenigstens denken zu koͤnnen muͤssen wir uns
zugleich einen andern Verstand denken, in Beziehung
auf weichen, nnd zwar vor allem ihm beygelegten Zweck,
wir jene Zusammenstimmung der Naturgesetze mit unse⸗
rer Urtheilskraft die fuͤr unsern Verstand nur durch das
Verbindungsmittel der Zwecke denkbar ist, als noth⸗
wendig vorstellen koͤnnen.
Unser Verstand naͤmlich hat die Eigenschaft, daß er in
seinem Erkenntnisse, z. B. der Ursache eines Producis,
vom Analhtisch allgemeinen (von Vegriffen) zum
Besondern (der gegebenen empirischen Anschauung) ge⸗
hen muß, dabey er also in Ansehung der Mannigfaltig⸗
keit des letztern nichts bestimmt, sondern diese Bestim⸗
mung fuͤr die Urtheilskraft von der Subsumtion der em⸗
virischen Anschauung (wenn der Gegenstand ein Natur⸗
oroduct ist) unter dem Begriff erwarten muß. Nun
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