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J. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft. 45
enthalte. So wie nur Zweck uͤberhaupt dasjenige ist,
dessen Begrif als der Grund der Moͤglichkeit des Ge⸗
genstandes selbst angesehen werden kann: so wird um
sich eine objective Zweckmaͤßigkeit an einem Dinge vorzu⸗
stellen, der Begrif von diesem, was es fuͤr ein Ding
seyn solle, voran gehen und die Zusammenstimmung
des Mannigfaltigen in demselben zu diesem Begriffe (wel⸗
cher die Regel der Verbindung desselben an ihm giebt) ist
die qualitative Vollkommenheit eines Dinges,
welche von der quantitativen, als der Vollstaͤndigkeit
eines jeden Dinges in seiner Art, gaͤnzlich unterschieden
und ein bloßer Groͤßenbegrif (der Allheit) ist, der A
was das Ding seyn solle, schon zum voraus als
bestimmt gedacht und nur ob alles dazu erforderliche an
ihm sey, gefragt wird. Das formale in der Vorstellung
eines Dinges d. i. die Zusammenstimmung des Mannig⸗
faltigen zu Einem (unbestimmt was es seyn solle) giebt,
fuͤr sich, ganz und gar keine objective Zweckmaͤßigkeit zu
erkennen; weil da von diesem Einem als Zweck (was
das Ding seyn solle) abstrahirt wird, nichts als die sub—
jective Zweckmaͤßigkeit der Vorstellungen im Gemuͤthe des
Anschauenden uͤbrig bleibt, welche wohl eine gewisse
Zweckmaͤßigkeit des Vorstellungszustandes im Subject
und in diesem eine Behaglichkeit desselben eine gegebene
Form in die Einbildungskraft aufzufassen aber keine
Vollkommenheit irgend eines Objects, das hier durch
keinen Begrif eines Zwecks gedacht wird, angiebt. Wie