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Full text: Critik der Urtheilskraft

68 I. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft. 
eines Gegenstandes in Beziehung auf die freye Gesetzmaͤs—⸗ 
sigkeit der Einbildungskraft sey. Wenn nun im Geschmacks⸗ 
urtheile die Einbildungskraft in ihrer Freyheit betrachtet wer⸗ 
den muß, so wird sie erstlich nicht reproductiv, wie sie den 
Associationsgesetzen unterworfen ist, sondern als productiv 
und slosichatig als Urheberin willkuͤhrlicher Formen moͤgli⸗ 
cher Anschauungen) angenommen und, ob sie zwar bey der 
Auffassung eines gegebenen Gegenstandes der Sinne an eine 
bestimmte Form dieses Objects gebunden ist und sofern kein 
freyes Spiel ( —V— 
wohl begreifen: daß der Gegenstand ihr gerade eine solche 
Form an die Hand geben koͤnne, die eine Zusammensetzung 
des Mannigfaltigen enthaͤlt, wie sie die Einbildnngskraft, 
wenn sie sich selbst frey uͤberlassen waͤre, in Einstimmung 
mit der Verstandesgesetzmaͤßigkeit uͤberhaupt entworfen 
wuͤrde. Allein daß die Einbildungskraft frey und doch von 
selbst gesetzmaͤßig sey, d. i. daß sie eine Autonomie bey sich 
fuͤhre, ist iin Widerspruch. Der Verstand allein giebt das 
Gesetz. Wenn aber die Einbildungskraft nach einem bestimm— 
ten Gesetze zu verfahren genoͤthigt wird, so wird ihr Pro— 
duet, der Form nach, durch Begriffe bestimmt, wie es seyn 
soll; aber alsdenn ist das Wohlgefallen, wie oben gezeigt, 
nicht das am Schoͤnen, sondern am Guten (der Voll⸗ 
kommenheit allenfalls blos der formalen) und das Urtheil 
ist kein Urtheil durch Geschmack. Es wird also eine Gesetz—⸗ 
maͤßigkeit ohne Gesetz und eine subjective Uebereinstimmung 
der Einbildungskraft zum Verstande, ohne eine.objective, da 
die Vorstellung auf einen bestimmten Begrif von einem Ge⸗ 
genstande bezogen wird, mit der freyen Gesetzmaͤßigkeit des 
Verstandes (welche auch Zweckmaͤßigkeit ohne Zweck genannt 
worden) und wmit der Eigenthuͤmlichkeit eines Geschmacke— 
urtheils allein zusammen bestehen koͤnnen. 
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