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144 I. Th. Critik der oͤsthetischen Urtheilskraft.
dieser Zusammensetzung). Weil nun dem Urtheile hler
kein Begrif vom Objecte zum Grunde liegt, so kann es
nur in der Subsumtion der Einbildungskraft selbst, bey
einer Vorstellung, dadurch ein Gegenstand gegeben wird,
unter die Bedingungen, daß der Verstand uͤberhaupt
von der Anschauung zu Begriffen gelangt, bestehen:
d. i. weil eben! darin, daß die Einbildungskraft ohne
Begrif schematisirt, die Freyheit derselben besteht, so
muß das Geschmacksurtheil auf einer bloßen Empfin⸗
dung der sich wechselseitig belebenden Einbildungskraft
in ihrer Freyheit, und des Verstandes mit seiner
Gesetzmaͤßigkeit, also auf einem Gefuͤhle beruhen,
das den Gegenstand nach der Zweckmaͤßigkeit der Vor⸗
stellung (wodurch ein Gegenstand gegeben wird) auf die
Befoͤrderung des Erkenntnisvermoͤgens in ihrem freyen
Spiele beurtheilen laͤßt und der Geschmack als subjective
Urtheilskraft enthaͤlt ein Princip der Subsumtion, aber
nicht der Anschauungen unter Begriffe, sondern des
Vermoͤgens der Anschauungen, oder Darstellungen
(d. i. der Einbildungskraft) unter das Vermoͤgen der
Begriffe (d. i. den Verstand) so fern das erstere in sei⸗
ner Freyheit zum letzteren in seiner Gesetzmaͤßig⸗
keit zusammen stimmt. n
Um diesen Rechtsgrund nun durch eine Deduction
der Geschmacksurtheile ausfindig zu machen, koͤnnen
nur die formale Eigenthuͤmlichkeiten dieser Art Urtheile,
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