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J. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft. 155
blos in unserer Sprache, die in diesem wirklich eine
Zweydeutigkeit enthaͤlt, sondern auch in mancher an⸗
dern) so viel als das vulgare, was man allenthalben an—⸗
trift, versteht, welches zu besitzen schlechterdings kein
Verdienst oder Vorzug ist.
Unter dem sensus communis aber muß man die Idee
eines gemeinschaftlichen Sinnes, d. i. eines Beur⸗
theilungsvermoͤgens verstehen, welches in seiner Reflexion
auf die Vorstellungsart jedes: andern in Gedanken a priori)
Ruͤcksicht nimmt, um gleichsam an die gesammte Men⸗
schenvernunft sein Urtheil zu halten und dadurch der Il⸗
lusion zu entgehen, die aus subjectiven Privatbedingun⸗
gen, die leicht fuͤr objectiv gehalten werden koͤnnten, auf
das Urtheil nachtheiligen Einfslus haben wuͤrden. Die⸗
ses geschieht nun dadurch, daß man sein Urtheil an an⸗
derer ihre, nicht sowohl wirkliche als vielmehr blos moͤg⸗
liche, Urtheile haͤlt und sich in die Stelle jedes anderen
bersetzt, indem man blos von den Beschraͤnkungen, die
unserer eigenen Beurtheilung zufaͤlliger Weise anhaͤngen,
abstrahirt, welches wiederum dadurch bewirkt wird, daß
man das, was in unserm Vorstellungszustande Materie
d. i. Empfindung ist, so viel moͤglich weglaͤßt und ledig⸗
lich auf die formale Eigenthuͤmlichkeiten seiner Vorstellung,
oder seines Vorstellungs⸗Zustandes, Acht hat. Nun scheint
diese Operation der Reflexion vielleicht allzu kuͤnstlich zu
seyn, um sie dem Vermoͤgen, welches wir den gemeinen
Sinn nennen, beyzulegen; allein sie sieht auch nur so