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IJ. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft. 197
lich gekannte Regeln vorangehen und das Verfahren in
derselben bestimmen muͤssen; zweytens, daß es als
Kunsttalent „, einen bestimmten Begrif von dem Pro⸗
ducte, als Zweck, mithin Verstand, aber auch eine,
(wenn gleich unbestimmte) Vorstellung, von dem Stoff,
d. i. der Anschauung, zur Darstellung dieses Begrifs,
mithin ein Verhaͤltnis der Einbildungskraft zum Ver⸗
stande voraussetze: daß es sich drittens nicht sowohl in
der Ausfuͤhrung des vorgesetzten Zwecks in Darstellung
eines bestimmten Begrifs als vielmehr im Vortrage,
oder dem Ausdrucke aͤsthetischer Ideen zeige, welche
zu jener Absicht reichen Stoff enthalten, mithin die Ein⸗
bildungskraft, in ihrer Freyheit von aller Anleitung der
Regeln, dennoch als zweckmaͤßig zur Darstellung des
gegebenen Begrifs vorstellig mache: daß endlich vier⸗
tens die ungesuchte unabsichtliche subjective Zweckmaͤs⸗
sigkeit in der freyen uebereinstimmung der Einbildungs⸗
ktaft zur Gesetzlichkeit des Verstandes eine solche Pro⸗
portion und Stimmung dieser Vermoͤgen voraussetze,
als keine Befolgung von Regeln, es sey der Wissenschaft
oder mechanischen Nachahmung, bewirken, sondern blos
die Natur des Subiects hervorbringen kann.
Nach diesen Voraussetzungen ist Genie: die muster⸗
hafte Originalitaͤt der Naturgabe eines Subjects im
freyen Gebrauche seiner Erkenntnisvermoͤgen. Auf
solche Weise ist das Product eines Genie's (nach demje⸗
nigen, was in demselben dem Genie, nicht der moͤglichen
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