198 J. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft
Erlernung oder der Schule, zuzuschreiben ist) ein Bey⸗
spiel nicht der Nachahmung (denn da wuͤrde das, was
daran Genie ist und den Geist des Werks ausmacht,
weg fallen), sondern der Nachfolge fuͤr ein anderes Genie,
welches dadurch zum Gefuͤhl seiner eigenen Originalitaͤt
aufgeweckt wird, Zwangsf freyheit von Regeln so in der
Kunst auszuuͤben, daß diese dadurch selbst eine neue Re⸗
gel bekommt, wodurch das Talent sich als musterhaft
zeigt. Weil aber das Genie ein Guͤnstling der Natur ist,
dergleichen man nur als seltene Erscheinung anzusehen
hat, so bringt sein Beyspiel fuͤr andere gute Koͤpfe eine
Schule hervor, d. i. eine methodische Unterweisung nach
Regeln, soweit man sie aus jenen Geistesproducten und
ihrer Eigenthuͤmlichkeit hat ziehen koͤnnen und fuͤr die ist
die schoͤne Kunst sofern Nachahmung, der die Natur
durch ein Genie die Regel gab.
Aber diese Nachahmung wird Nachaͤffung, wenn
der Schuͤler ales nachmacht, bis auf das, was das
Genie als Misgestalt nur hat zulassen muͤssen, weil es
sich, ohne die Idee zu schwaͤchen, nicht wohl wegschaffen
ließ. Dieser Muth ist an einem Genie allein Verdienst
und eine gewisse Kuͤhnheit im Ausdrucke und uͤber—
haupt manche Abweichung von der gemeinen Regel steht
demselben wohl an, ist aber keinesweges nachahmungs—
wuͤrdig, sondern bleibt immer an sich ein Fehler, den
man wegzuschaffen suchen muß, fuͤr dergleichen aber das
Genie gleichsam privilegirt ist, da das Unnachahmliche
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