GIl.
Von der objectiven Zweckmaͤßigkeit der
Natur.
Man hat nach transcendentalen Principien guten
Grund, eine subjective Zweckmaͤßigkeit der Natur in ih⸗
ren besondern Gesetzen zur Faßlichkeit fuͤr die menschliche
Urtheilskraft und der Moͤglichkeit der Verknuͤpfung der
besondern Erfahrungen, in einem System derselben an⸗
zunehmen; wo dann unter den vielen Producten dersel⸗
ben auch solche als moͤglich erwartet werden koͤnnen,
die, als ob sie ganz eigentlich fuͤr unsere Urtheilskraft
angelegt waͤren, eine solche specifische ihr angemessene
Form enthalten, welche durch ihre Mannigfaltigkeit und
Einheit die Gemuͤthskraͤfte (die im Gebrauche dieses
Vermoͤgens im Spiele sind) gleichsam zu staͤrken und zu
unterhalten dienen und denen man daher den Nahmen
schoͤner Formen beylegt.
Dasß aber Dinge der Natur einander als Mittel zu
Zwecken dienen und ihre Moͤglichkeit selbst nur durch
diese Art von Causalitaͤt hinreichend verstaͤndlich sey,
dazu haben wir gar keinen Grund in der allgemeinen
Idee der Natur als Inbegrifs der Gegenstaͤnde der
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