266 II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft.
oder vielmehr nach der Analogie einer solchen Causalitaͤt
(dergleichen wir in uns antreffen) uns die Moͤglichkeit
des Gegenstandes vorstellen, mithin die Natur als durch
eignes Vermoͤgen technisch denken; dagegen, wenn
wir ihr nicht eine solche Wirkungsart beylegen , ihre
Causalitaͤt als blinder Mechanism vorgestellt werden
muͤßte. Wuͤrden wir dagegen der Natur absichtlich-—
wirkende Ursachen unterlegen, mithin der Teleologie
nicht blos ein regulativ Princip fuͤr die bloße Beur—⸗
theilung der Erscheinungen, denen die Natur nach ih⸗
ren besondern Gesetzen als unterworfen gedacht werden
koͤnne sondern dadurch auch constitutives Princip der
Ableitung ihrer Producte von ihren Ursachen zum
Grunde legen, so wuͤrde der Begrif eines Naturzwecks
nicht mehr fuͤr die reflectirende, sondern die bestimmende
Urtheilskraft gehoͤren; alsdenn aber in der That gar
nicht der Urtheilskraft eigenthuͤmlich angehoͤren (wie der
der Schoͤnheit als formaler subjectiver Zweckmaͤßigkeit)
sondern, als Vernunftbegrif, eine neue Causalitaͤt in
der Naturwissenschaft einfuͤhren, die wir doch nur von
uns selbst entlehnen und andern Wesen beylegen, ohne
sie gleichwohl mit uns als gleichartig annehmen zu
wollen.
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