Einleitung.
naͤmlich die allgemeine Gesetze, ohne welche Natur uͤber—
haupt (als Gegenstand der Sinne) nicht gedacht werden
kann, und diese beruhen auf den Categorien, angewandt
auf die formale Bedingungen aller uns moͤglichen An⸗
schauung so fern sie gleichfalls a priori gegeben ist, und
unter diesen Gesetzen ist die Urtheilskraft bestimmend;
denn sie —X nichts zu thun , als unter gegebnen Gesetzen
zu subsumiren. 3. B. der Verstand sagt: alle Veraͤn⸗
derung hat ihre Ursache (allgemeines Naturgesetz), die
transscendentale Urtheilskraft hat nun nichts weiter zu
thun als die Bedingung der Subsumtion unter dem vor—⸗
gelegten Verstandesbegrif a priori anzugeben, und das
ist die Succession der Bestimmungen eines und desselben
Dinges. Fuͤr die Natur nun aͤberhaupt (als Gegenstand
moͤglicher Erfahrung) wird jenes Gesetz als schlechter⸗
dings nothwendig erkannt. — Nun sind aber die Ge⸗
genstaͤnde der empirischen Erkenntnis außer jener forma⸗
len Zeitbedingung noch auf mancherley Art bestimmt,
oder, so viel man a priori urtheilen kann „ bestimmbar.
so, daß specifisch⸗ verschiedene Naturen, ausserdem was
sie, als zur Natur uͤberhaupt gehoͤrig gemein haben,
noch auf unendlich mannigfaltige Weise Ursachen seyn
koͤnnen und eine jede dieser Arten muß (nach dem Be—
griffe einer Ursache aͤberhaupt) ihre Regel haben, die
Gesetz ist, mithin Nothwendigkeit bey sich fuͤhrt „ ob wir
gleich, nach der Veschaffenheit und den Schranken un⸗
serer Erkenntnisvermoͤgen, diese Nothwendigkeit gar
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