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II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft. 281
daß seine Form nicht nach bloßen Naturgesetzen moͤg⸗
lich sey, d. i. solchen, welche von uns durch den Ver⸗
stand allein, auf Gegenstaͤnde der Sinne angewandt,
erkannt werden koͤnnen, sondern daß selbst ihr empiri⸗
sches Erkenntnis, ihrer Ursache und Wirkung nach,
Begriffe der Vernunft voraussetze. Diese Zufaͤllig—
keit seiner Form bey allen empirischen Naturgesetzen
in Beziehung auf die Vernunft, da die Vernunft,
welche an einer jeden Form eines Naturproducts auch
die Nothwendigkeit derselben erkennen muß, wenn sie
auch nur die mit seiner Erzeugung verknuͤpfte Bedin—
gungen einsehen will, gleichwohl aber an jener gege⸗
benen Form diese Nothwendigkeit nicht annehmen
kann, ist selbst ein Grund die Caussalitaͤt desselben so
anzunehmen 7 als 3b sie eben darum nur durch Ver⸗
nunft moͤglich sey; diese aber ist alsdenn das Vermoͤ—
gen nach Zwecken zu handeln (ein Wille) und das
Object, welches nur als aus diesem moͤglich vorge—
stellt wird, wuͤrde nur als Zweck fuͤr moͤglich vorge⸗
stellt werden.
Wenn jemand in einem ihm unbewohnt scheinen⸗
den Lande eine geometrische Figur allenfalls pom re—
gulaͤren Sechsecke im Sande gezeichnet wahrnaͤhme,
so wuͤrde seine Reflexion, indem sie an einem Begriffe
derselben arbeitet der Einheit des Princips der Er⸗
zeugung desselben, wenn gleich dunkel vermittelst der
Vernunft inne werden, und so, dieser gemaͤs, den
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