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II.Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft. 287
Soll aber ein Ding, als Naturproduct, in sich selbst
und seiner innern Moͤglichkeit doch eine Beziehung auf
Zwecke enthalten, d. i. nur als Naturzweck und ohne die
Caussalitaͤt der Begriffe von vernuͤnftigen Wesen ausser
ihm moͤglich seyn, so wird zweytens dazuerfordert:
daß die Theile desselben sich dadurch zur Einheit eines
Ganzen verbinden, daß sie von einander wechselseitig
Ursache und Wirkung ihrer Form sind; denn auf solche
Weise ist es allein moͤglich, daß umgekehrt (wechselseitig)
die Idee des Ganzen wiederum die Form und Verbin—
dung aller Theile bestimme; nicht als Ursache — denn
da waͤre es ein Kunstproduct — sondern als Erkennt⸗
nisgrund der systematischen Einheit der Form und Ver⸗
bindung alles Mannigfaltigen, was in der gegebenen
Materie enthalten ist, fuͤr den, der es beurtheilt.
Zu einem Koͤrper also, der an sich und seiner innern
Moͤglichkeit nach als Naturzweck beurtheilt werden soll,
wird erfordert, daß die Theile desselben einander insge—
sammt ihrer Form sowohl als Verbindung nach, wech⸗
—ILRXX ein Ganzes aus eigener Caussalitaͤt her⸗
vorbringen, dessen Begrif wiederum umgekehrt (in einem
Wesen, welches die einem solchen Product angemessene
Caussalitaͤt nach Begriffen besaͤße) Ursache von demsel⸗
ben nach einem Princip, folglich die Verknuͤpfung der
wirkenden Ursachen zugleich als Wirkung durch
Endursachen beurtheilt werden koͤnnte.