Skip to main content

Full text: Critik der Urtheilskraft

— 
cht wwerden 
—X t 
üchen An— 
niß, und 
lünmend; 
en —T 
—D 
X 
veiter u 
)em yor⸗ 
ind dag 
esselhen 
egenstand 
chlechter⸗ 
e Ge⸗ 
orma⸗ 
ümmt, 
mmhar. 
m was 
sahen, 
en seyn 
em He⸗ 
, die 
wir 
N Un⸗ 
ar 
J XxxXI 
nicht einsehen. Also muͤssen wir in der Natur, in An⸗ 
sehung ihrer blos empirischen Gesetze, eine Moͤglichkeit 
unendlich mannigfaltiger empirischer Gesetze denken, die 
fͤr unsere Einsicht dennoch zufaͤllig sind (a priori nicht er⸗ 
kannt werden koͤnnten); und in Ansehung deren beurthei⸗ 
len wir die Natureinheit nach empirischen Gesetzen und 
die Moͤglichkeit der Einheit der Erfahrung (als Systems 
nach empirischen Gesetzen) als zufaͤllig. Weil aber doch 
eine solche Einheit nothwendig vorausgesetzt und an⸗ 
genommen werden muß, weil sonst kein durchgaͤngiger 
Zusammenhang empirischer Erkenntnisse zu einem Gan⸗ 
zen der Erfahrung statt finden wuͤrde, indem die all⸗ 
gemeine Naturgesetze zwar einen solchen Zusammen⸗ 
hang unter den Dingen ihrer Gattung nach, als Na⸗ 
turdinge uͤberhaupt, aber nicht specifisch XE solche 
besondere Naturwesen, an die Hand geben: so muß 
die Urtheilskraft fuͤr ihren eigenen Gebrauch es als 
Princip a priori annehmen, daß das fuͤr die menschli⸗ 
che Einsicht zufaͤllige in den besonderen (empirischen) 
Naturgesetzen dennoch eine, fuͤr uns zwar nicht zu er⸗ 
gruͤndende aber doch denkbare gesetzliche Einheit in der 
Verbindung ihres mannigfaltigen zu einer an sich moͤg⸗ 
lichen Erfahrung, enthalte; folglich, weil die gesetzli— 
che Einheit in einer Verbindung, die wir zwar einer 
nothwendigen Absicht (einem Beduͤrfnis) des Verstan— 
des gemaͤs, aber zugleich doch als an sich zufaͤllig 
erkennen, als Zweckmaͤßigkeit der Objekte (hier der 
Einleitung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.