342 II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft.
wenn die Unsrige als eine besondere Art, naͤmlich der,
fuͤr welche Gegenstaͤnde nur als Erscheinungen gelten,
gehalten werden sollte) damit man sagen koͤnne: gewisse
Naturproducte muͤssen nach der besondern Beschaffenheit
unseres Verstandes ihrer Moͤglichkeit nach von uns
als absichtlich und als Zwecke erzeugt, betrachtet
werden, ohne doch darum zu verlangen, daß es wirk⸗
lich eine besondere Ursache, welche die Vorstellung eines
Zwecks zu ihrem Bestimmungsgrunde hat, gebe, mit—
hin ohne in Abrede zu ziehen, daß nicht ein anderer (hoͤ⸗
herer) Verstand , als der menschliche, auch im Mecha⸗
nism der Natur d. i. einer Caussalverbindung „zu der
nicht ausschließungsweise ein Verstand als Ursache ange⸗
nommen wird, den Grund der Moͤglichkeit solcher Pro—
dukte der Natur antreffen kͤnne.
Es kommt hier also auf das Verhalten unseres
Verstandes zur Urtheilskraft an, daß wir naͤmlich darin
eine gewisse Zufaͤlligkeit der Beschaffenheit des unsrigen
aufsuchen, um diese als Eigenthuͤmlichkeit unseres Ver—
standes, zum Unterschiede von anderen moͤglichen an⸗
zumerken.
Diese Zufaͤlligkeit findet sich ganz natuͤrlich in dem
—A welches die Urtheilskraft unter das
Allgemeine der Verstandesbegriffe bringen soll; denn
durch das Allgemeine unseres (menschlichen) Verstan⸗
des ist das besondere nicht bestimmt und es ist zufaͤllig,
auf wie vielerley Art unterschiedene Dinge, die doch in
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