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II.Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft. 343
einem gemeinsamen Merkmale uͤbereinkommen, unserer
Wahrnehmung vorkommen koͤnnen. Unser Verstand ist
ein Vermoͤgen der Begriffe, d. i. ein discursiver Ver⸗
fand, fuͤr den es freylich zufaͤllig seyn muß, welcherley
und wie sehr verschieden das Besondere seyn mag, das
ihm in der Natur gegeben werden, und was unter seine
Begriffe gebracht werden kann. Weil aber zum Erkennt⸗
nis doch auch Anschauung gehoͤrt, und ein Vermoͤgen
einer voͤlligen Spontaneitaͤt der Anschauung
ein von der Sinnlichkeit unterschiedenes und davon ganz
unabhaͤngiges Erkenntnisvermoͤgen, mithin Verstand in
der allgemeinsten Bedeutung seyn wuͤrde: so kann man
sich auch einen intuitiven Verstand denken, welcher
nicht vom Allgemeinen zum Besonderen und so zum ein⸗
zelnen (durch Begriffe) geht und fuͤr welchen jene Zu⸗
faͤlligkeit die Zusammenstimmung der Natur in ihren
Produkten nach besondern Gesetzen zum Verstande
nicht angetroffen wird, welche dem unsrigen es so
schwer macht, das Mannigfaltige derselben zur Einheit
des Erkenntnisses zu bringen; ein Geschaͤfte, das der
unsrige nur durch Uebereinstimmung der Naturmerk⸗
male zu unserm Vermoͤgen der Begriffe, welche sehr zu⸗
faͤlig ist, zu Stande bringen kann, ein anschauender
Verstand aber nicht bedarf.
Unser Verstand hat also das Eigene fuͤr die Ur⸗
theilskraft, daß im Erkenntnis durch denselben, durch
das Allgemeine das Besondere nicht bestimmt wird, und
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