436 II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft.
grenzen wolle; denn, wo jene Einsichten hergenommen
sind, eben daher koͤnnen ja noch mehrere (wenn man
nur „ wie man meynt , sein Nachdenken anstrengte) er⸗
wartet werden. Die Begrenzung solcher Anspruͤche
muͤßte doch nach einem gewissen Princip geschehen, nicht
etwa blos aus dem Grunde, weil wir finden, daß alle
Versuche mit denselben bisher fehlgeschlagen sind; denn
das beweiset nichts wider die Moͤglichkeit eines besseren
Ausschlags: hier aber ist kein Princip moͤglich, als ent⸗
weder anzunehmen: daß in Ansehung des Uebersinn⸗
lichen schlechterdings gar nichts theoretisch (als lediglich
nur negativ) bestimmt werden koͤnne , oder daß unsere
Vernunft eine noch unbenutzte Fundgrube, zu wer weiß
wie großen, fuͤr uns und unsere Nachkommen aufbe⸗
wahrten erweiternden Kenntnissen, in sich enthalte. —
Was aber Religion betrift, d. i. die Moral in Beziehung
auf Gott als Gesetzgeber, so muß, wenn die theore⸗
tische Erkenntnis desselben vorhergehen muͤßte, die
Moral sich nach der Theologie richten und, nicht
allein, statt einer inneren nothwendigen Gesetzgebung
der Vernunft eine aͤußere willkuͤhrliche eines obersten
Wesens eingefuͤhrt, sondern auch in dieser alles , was
unsere Einsicht in die Natur desselben Mangelhaftes
hat, sich auch auf die sittliche Vorschrift erstrecken und
so die Religion unmoralisch machen und verkehren.
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