452 II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft.
Gegenstand Thatsache ist und unter die scibilia mit ge⸗
rechnet werden mu˖ß.
3) Gegenstaͤnde die in Beziehung auf den pflicht⸗
maͤßigen Gebrauch der reinen practischen Vernunft (es
sey als Folgen , oder als Gruͤnde), a priori gedacht wer⸗
den muͤssen, aber fuͤr den theoretischen Gebrauch dersel⸗
ben uͤberschwenglich sind, sind bloße Glaubenssachen.
Dergleichen ist das hoͤchste durch Freyheit zu bewirkende
Gut in der Welt; dessen Begrif in keiner fuͤr uns moͤg⸗
lichen Erfahrung, mithin fuͤr den theoretischen Vernunft—⸗
gebrauch hinreichend, seiner objectiven Realitaͤt nach be⸗
wiesen werden kann, aber doch durch practische reine Ver⸗
nunft geboten ist, und mithin als moͤglich angenommen
werden muß. Diese gebotene Wirkung ist, zusammt
den einzigen fuͤr uns denkbaren Bedingungen
ihrer Moͤglichkeit, naͤmlich dem Daseyn Gottes und
der Seelen- Unsterblichkeit, Glaubenssachen (res
Fidei) und zwar die einzigen unter allen Gegenstaͤnden,
die sogenannt werden koͤnnen. *) Denn, ob von uns
H Glaubenssachen sind aber darum nicht Glaubensartikel:
wenn man unter den letzteren solche Glaubenssachen versteht,
zu deren Bekenntnis (inneren oder aͤußeren) man verpflichtet
werden kann: dergleichen also die natuͤrliche Theologie
nicht enthaͤlt. Denn da sie, als Glaubenssachen fuͤrwarhal—⸗
ten (gleich den Thatsachen) auf theoretische Beweise nicht
gruͤnden koͤnnen, so ist es ein freyes Fuͤrwarhalten und auch
aur als ein solches mit der Moralitaͤt des Subjeets ver⸗
einbar.
Jdy Criil
lih, vaß wir
duqnis lerner
zdurum doch m
Hner zeugen
M dhatsache ot
zutuß es moͤa
hen Glaubens)
—X
x Heschaffenhe
iuz woͤgllich ist
en zu dhatsach
unt öͤnnen all
bz begensͤnde
ynn da konnen
uun Sochen, d
enntnsses gey
rise, denen m
shern kam ß
—
iinn sehstkr
he, defurn
hiͤt hat unde
essei theoret
niümen, hh
—V
n
it Unserer