4 58 II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft.
bigkeit und nicht Glaube heißen muͤßte) ist ganz mora⸗
lisch. Er ist ein freyes Fuͤrwahrhalten, nicht wozu dog⸗
matische Beweise fuͤr die theoretisch bestimmende Urtheils—
kraft anzutreffen stund, noch wozu wir uns verbunden
halten, sondern dessen was wir , zum Behuf einer Ab⸗
sicht nach Gesetzen der Freyheit, annehmen, aber doch
nicht, wie etwa eine Meynung, ohne hinreichenden
Grund, sondern als in der Vernunft (ob wohl nur in
Ansehung ihres practischen Gebrauchs), fuͤr die Ab—
sicht derselben hinreichend, gegruͤndet; denn ohne
ihn hat die moralische Denkungsart bey dem Verstos
gegen die Auffoderung der theoretischen Vernunft zum
Beweise (der Moͤglichkeit des Objects der Moralitaͤt)
keine feste Beharrlichkeit, sondern schwankt zwischen pra⸗
ctischen Geboten und theoretischen Zweifeln. Unglaͤu—
bisch seyn heißt der Maxime nachhaͤngen Zeugnissen
uͤberhaupt nicht zu glauben; Unglaͤubig aber ist der,
welcher jenen Vernunftideen , weil es ihnen an theoreti⸗
scher Begruͤndung ihrer Realitaͤt —X darum alle Guͤl⸗
tigkeit abspricht. Er urtheilt also dogmatisch. Ein dog⸗
matischer Unglaube kann aber mit einer in der Denkungs⸗
art herrschenden sittlichen Maxime nicht zusammen be⸗
stehen, (denn einem Zwecke, der fuͤr nichts als Hirnge⸗
spinst erkannt wird, nachzugehen, kann die Vernunft
nicht gebieten), wohl aber ein Zweifelglaube, dem der
Mangel der Ueberzeugung durch Gruͤnde der sp eculativen
Veruunft nur Hindernis ist, welchem eine critische Ein—
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