Skip to main content

Full text: Critik der Urtheilskraft

r —T— kea ß 
. unser⸗ 
üttheibn, 
Urtheilz 
rihen dar⸗ 
hesonderer 
leich ihte 
— 
rtetischen 
dern im 
schlossen 
System 
kaphyssk 
nz vols⸗ 
en Ge⸗ 
hoͤchst 
diesem 
adlage 
ngiger 
cht an 
des 
Vorrede. 
VII 
Man kann aber aus der Natur der Urtheils— 
kraft, (deren richtiger Gebrauch so nothwendig und 
allgemein erforderlich ist, daß daher unter dem Nah⸗ 
men des gesunden Verstandes' kein anderes, als 
eben dieses Vermoͤgen gemeynet wird) leicht ab⸗ 
nehmen, daß es mit großen Schwierigkeiten beglei⸗ 
tet seyn muͤsse, ein eigenthuͤmliches Princip dersel⸗ 
ben auszufinden (denn irgend eins muß es a priori 
in sich enthalten, weil es sonst nicht, als ein beson⸗ 
deres Erkenntnisvermoͤgen, selbst der gemeinsten 
Critik ausgesetzt seyn wuͤrde), welches gleichwohl 
nicht aus Begriffen a priori abgeleitet seyn muß; 
denn die gehoͤren dem Verstande an, und die Ur⸗ 
theilskraft geht nur auf die Anwendung derselben. 
Sie soll also selbst einen Begrif angeben, durch den 
eigentlich kein Ding erkannt wird, sondern der nur 
ihr selbst zur Regel dient, aber nicht zu einer obie⸗ 
etiven, der sie ihr Urtheil anpassen kann, weil dazu 
wiederum eine andere Urtheilskraft erforderlich seyn 
wuͤrde, um unterscheiden zu koͤnnen, ob es der Fall 
der Regel sey oder nicht. 
Diese Verlegenheit wegen eines Princips (es 
sey nun ein subjeetives oder objectives) findet sich 
hauptsaͤchlich in denjenigen Beurtheilungen, die man
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.