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VII
Man kann aber aus der Natur der Urtheils—
kraft, (deren richtiger Gebrauch so nothwendig und
allgemein erforderlich ist, daß daher unter dem Nah⸗
men des gesunden Verstandes' kein anderes, als
eben dieses Vermoͤgen gemeynet wird) leicht ab⸗
nehmen, daß es mit großen Schwierigkeiten beglei⸗
tet seyn muͤsse, ein eigenthuͤmliches Princip dersel⸗
ben auszufinden (denn irgend eins muß es a priori
in sich enthalten, weil es sonst nicht, als ein beson⸗
deres Erkenntnisvermoͤgen, selbst der gemeinsten
Critik ausgesetzt seyn wuͤrde), welches gleichwohl
nicht aus Begriffen a priori abgeleitet seyn muß;
denn die gehoͤren dem Verstande an, und die Ur⸗
theilskraft geht nur auf die Anwendung derselben.
Sie soll also selbst einen Begrif angeben, durch den
eigentlich kein Ding erkannt wird, sondern der nur
ihr selbst zur Regel dient, aber nicht zu einer obie⸗
etiven, der sie ihr Urtheil anpassen kann, weil dazu
wiederum eine andere Urtheilskraft erforderlich seyn
wuͤrde, um unterscheiden zu koͤnnen, ob es der Fall
der Regel sey oder nicht.
Diese Verlegenheit wegen eines Princips (es
sey nun ein subjeetives oder objectives) findet sich
hauptsaͤchlich in denjenigen Beurtheilungen, die man