62 IJ. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft.
Folge eines objectiven Gesetzes ist und nichts anders be—⸗
deutet, als daß man schlechterdings (ohne weitere Ab⸗
sicht) auf gewisse Art handeln solle; sondern sie kann als
Nothwendigkeit, die in einem aͤsthetischen Urtheile ge⸗
dacht wird, nur exemplarisch genannt werden, d. i.
die Nothwendigkeit der Beystimmung aller zu einem
Urtheil, was wie Beyspiel einer allgemeinen Regel, die
man nicht angeben kann, angesehen wird. Da ein aͤsthe⸗
tisches Urtheil kein objectives und Erkenntnisurtheil ist,
so kann diese Nothwendigkeit nicht aus bestimmten Be⸗
griffen abgeleitet werden und ist also nicht apodictisch.
Viel weniger kann sie aus der Allgemeinheit der Erfah⸗
rung (von einer durchgaͤngigen Einhelligkeit der Urtheile
uͤber die Schoͤnheit eines gewissen Gegenstandes) ge⸗
schlossen werden. Denn nicht allein, daß die Erfahrung
hiezu schwerlich hinreichend viele Belaͤge schaffen wuͤrde,
so laͤßt sich auf empirische Urtheile kein Begrif der Noth⸗
wendigkeit dieser Urtheile gruͤnden.
S. ig.
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Geschmacksurtheile beylegen, ist bedingt.
Das Geschmacksurtheil sinnet jedermann Beystim⸗
mung an und wer etwas fuͤr schoͤn erklaͤrt, will, daß jeder⸗
mann dem vorliegenden Gegenstande Beyfall geben und
ihn gleichfalls fuͤr schoͤn erklaͤren solle. Das Sollen
im aͤsthetischen Urtheile wird also selbst nach allen Datis,
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