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Full text: Critik der Urtheilskraft

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Natur zum Allgemeinen aufzusteigen die Obliegenheit 
hat, bedarf also eines Princips, welches sie nicht von der 
Erfahrung entlehnen kann, weil es eben die Einheit al⸗ 
ler empirischen Principien unter gleichfalls empirischen, 
aber hoͤheren Principien, und also die Moͤglichkeit der 
systematischen Unterordnung derselben unter einander, be⸗ 
gruͤnden soll. Ein solches transscendentales Princip kann 
also die reflectirende Urtheilskraft sich nur selbst als Ge⸗ 
setz geben, nicht anderwaͤrts hernehmen, (weil sie sonst 
bestimmende Urtheilskraft seyn wuͤrde) noch der Natur 
vorschreiben; weil die Reflexion uͤber die Gesetze der Na⸗ 
tur sich nach der Natur, und diese nicht nach den Bedin⸗ 
gungen richtet, nach welchen wir einen in Ansehung die⸗ 
ser ganz zufaͤlligen Begrif von ihr zu erwerben trachten. 
Nun kann dieses Princip kein anderes seyn, als: 
daß da allgemeine Naturgesetze ihren Grund in unserem 
Verstande haben, der sie der Natur (ob zwar nur nach 
dem allgemeinen Begriffe von ihr als Natur) vorschreibt, 
die besondere, empirische Gesetze in Ansehung dessen, was 
in ihnen durch jene unbestimmt gelassen ist, nach einer 
solchen Einheit betrachtet werden muͤssen, als ob gleich⸗ 
falls ein Verstand (wenn gleich nicht der unsrige) sie zum 
Behuf unserer Erkeuntnisvermoͤgen, um ein System der 
Erfahrung nach besonderen Naturgesetzen moͤglich zu ma⸗ 
chen, gegeben haͤtte. Nicht, als wenn auf diese Art 
wirklich ein solcher Verstand angenommen werden muͤßte, 
denn es ist nur die reflectirende Urtheilskraft, der diese 
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