232 J. Th. Critik der aͤsthetischen Urtheilskraft.
nicht auf nothwendige Guͤltigkeit fuͤr jedermann An⸗
spruch machen. Aber aus einem Begriffe darf es darum
eben nicht erweislich seyn, weil ein Vegrif entweder be—
stimmbar oder auch an sich unbestimmt und zugleich un⸗
bestimmbar seyn kann. Von der erstern Art ist der Ver⸗
standesbegrif, der durch Praͤdicate der sinnlichen An⸗
schauung, die ihm correspondiren kann, bestimmbar ist;
von der zweyten aber der transscendentale Vernunftbe—
grif, von dem Uebersinnlichen, was aller jener An⸗
schauung zum Grunde liegt, der also weiter nicht be⸗
stimmt werden kann.
Nun geht das Geschmacksurtheil auf Gegenstaͤnde
der Sinne, aber nicht um einen Begrif derselben fuͤr
den Verstand zu bestimmen; denn es ist kein Erkenntnis⸗
urtheil. Es ist daher, als aufs Gefuͤhl der Lust bezogene
anschauliche einzelne Vorstellung „nur ein Privaturtheil
und so fern wuͤrde es seiner Guͤltigkeit nach auf das ur⸗
theilende Individuum allein beschraͤnkt seyn: der Gegen⸗
stand ist fuͤr mich ein Gegenstand des Wohlgefallens,
fuͤr andre mag es sich anders perhalten; — ein jeder
hat seinen Geschmack.
Gleichwohl ist ohne Zweifel im Geschmacksurtheile
eine erweiterte Beziehung der Vorstellung des Objects
(zugleich auch des Subjects) enthalten, worauf wir eine
Ausdehnung dieser Art Urtheile, als nothwendig fuͤr
jedermann, gruͤnden, welcher nothwendig irgend ein
Begrif zum Grunde liegen muß, aber ein Begrif der
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